Unser Altenpflegeheim ist von den Pflegekassen als vollstationäre Pflegeeinrichtung anerkannt. Bei entsprechender Einstufung können Leistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen werden. Sollte das eigene Einkommen zur Zahlung nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Das Waschen der persönlichen Wäsche in der hauseigenen Wäscherei ist im Preis enthalten.
Neue Pflegesätze ab 01.01.2025
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | 68,00 € |
Pflegesätze für allgemeine Pflegeleistungen | |
Pflegegrad 1 (Kassenleistung € 131,00) | 74,35 € |
Pflegegrad 2 (Kassenleistung € 805,00) | 94,46 € |
Pflegegrad 3 (Kassenleistung € 1.319,00) | 111,36 € |
Pflegegrad 4 (Kassenleistung € 1.855,00) | 128,98 € |
Pflegegrad 5 (Kassenleistung € 2.096,00) | 136,90 € |
Kurzzeitpflege (PG 2-5) | 116,1 € |
Entgelt für Unterkunft | 15,79 € |
Entgelt für Verpflegung | 17,23 € |
Investitionskosten | |
im Doppelzimmer | - € |
im Einzelzimmer (Zuschlag) | 13,59 € |
Ausbildungszuschlag | 0,77 € |
Ausbildungsumlage (PAF) | 3,89 € |
Die Berechnung der monatlichen Leistungen erfolgt ab 01.01.2017 grundsätzlich mit dem Faktor 30,42.
Somit ergeben sich gleich hohe Beträge in den PG 2-5.
Ihre monatlichen Kosten betragen: Summe aus ( EEE + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskostenanteil + Ausbildungszuschlag + Ausbildungsumlage) x 30,42
Ab 01.01.2024 erfolgt ein Abschlag für den pflegebedingten Aufwand: Im 1. Jahr des Heimaufenthalts: 15% / 2. Jahr 30% / 3. Jahr 50%/ 4. Jahr 75%
Weitere Auskunft erhalten Sie von der Einrichtungsleiterin
Nadine Lins
Tel.: 09746 9303-0
E-Mail: